Die Datenschutzstelle (DSS) hat vor kurzem neue Informationen auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht über die neuen Beiträge sowie die entsprechenden Links finden sich nachfolgend:
- Personenbezogene Daten Verstorbener
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auch das liechtensteinische Datenschutzrecht gelten nicht für die Daten Verstorbener. Da die DSS trotzdem regelmässig Anfragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten Verstorbener erhält, hat sie nun hier einen eigenen Beitrag zum Thema aufgeschaltet.
Zum Auskunftsrecht bezüglich personenbezogener Daten Verstorbener findet sich ausserdem hier ein Beitrag mit weiterführenden Hinweisen.
- Angemessenheitsbeschlüsse für Brasilien, UK und EPO
Die EU-Kommission hat weitere Angemessenheitsbeschlüsse gemäss Art. 45 DSGVO für Brasilien und für die Europäische Patentorganisation (EPO) erlassen. Auch die Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich wurden kürzlich durch die Kommission erneuert. Sämtliche Angemessenheitsbeschlüsse können hier aufgerufen werden.
- Entry-Exit-System (EES)
Für Kurzaufenthalte von Drittstaatsangehörigen im Schengen-Raum gilt seit 12. Oktober 2025 ein neues elektronisches Einreise- und Ausreisesystem, mit dem unter anderem Zeitpunkt und Ort der Ein- und Ausreise erfasst werden. Die DSS hat dazu die zur Verfügung gestellten Informationen entsprechend aktualisiert. Sie können an folgender Stelle auf Deutsch und auf Englisch abgerufen werden.