Die DSGVO entfaltet als Verordnung direkte und unmittelbare Wirkung in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes. Der Gesetzestext der DSGVO muss demzufolge nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, sondern kommt direkt zur Anwendung.
Allerdings enthält die DSGVO eine Reihe von sog. Öffnungs- und Spezialklauseln, die den Staaten gewisse Gestaltungsräume gewähren und es ihnen ermöglichen, nationale konkretisierende Datenschutzregelungen beizubehalten oder neu zu schaffen.
Hier finden Sie einen Überblick über die in Liechtenstein geltenden einschlägigen Rechtsgrundlagen.