Die Geburtstagsfeier ist vorbei und schon finden sich die Fotos und Videos von der schönen Feier in den Sozialen Medien. Neben der Torte, beim Essen oder beim Auspacken der neuen Geschenke sehen wir nicht nur unsere Freunde, die Eltern*, sondern oft auch ihre Kinder.
Warum das Teilen von Informationen und Aufnahmen von Kindern online im Internet bzw. in den Sozialen Medien durch die eigenen Eltern, so genanntes Sharenting, problematisch sein kann und welche Empfehlungen aus Datenschutzsicht gelten, wird nachfolgend dargestellt.
| * Der Einfachheit halber ist nachfolgend immer von «Eltern» die Rede, doch sind jeweils die Erziehungsberechtigten gemeint. |
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Zur Faktenlage
Es sind nicht nur Promi-Kinder, deren Aufnahmen von Mama und Papa stolz ins Internet gestellt werden. Laut entsprechenden Studien von ESET teilen 41% aller Eltern Momente mit ihren Kindern online.1 Diese Zahl liegt in der Schweiz laut einer gemeinsamen Studie des Kinderschutzes Schweiz mit der Universität Fribourg gar bei rund 54%. Davon wiederum geben 10% der Eltern an, sogar einen getrennten online-Account für ihr Kind zu betreiben.2
Eine Studie aus den USA zeigt, dass die Eltern damit bereits sehr früh beginnen: Noch bevor sie zwei Jahre alt werden, verfügen 92% aller amerikanischen Kinder über eine eigene Onlinepräsenz.3 Doch gelten diese Ergebnisse bei weitem nicht nur für die USA. So zeigt eine andere Studie in insgesamt zehn Ländern, dass auch bei erweitertem geografischem Fokus 81% der Eltern für ihre Kinder bereits vor deren zweitem Lebensjahr einen ersten digitalen Fussabdruck hinterlassen haben.4 Noch überraschender ist, dass im Rahmen einer in Italien durchgeführten Untersuchung 7% der Eltern angeben, sogar schon vor der Geburt ihres Kindes Fotos und Informationen von diesem ins Internet gestellt zu haben.5 Eine in Spanien und Tschechien durchgeführte Studie zeigte auf, dass 9 von 10 Eltern im Rahmen ihrer Postings den vollen Namen ihres Kindes veröffentlicht und 7 von 10 auch ein Foto mit dem Gesicht des Kindes publiziert haben. 3.5% der tschechischen Eltern geben ausserdem an, schon ein Foto ihres Kindes veröffentlicht zu haben, auf dem dieses unbekleidet zu sehen ist.6 Eine weitere Studie berechnete, dass Eltern bis zum 5. Lebensjahr ihrer Kinder durchschnittlich 1’500 Fotos oder Videos von diesen online stellen. Dies entspricht etwa einer Aufnahme pro Tag.7 Dieses Verhalten der Eltern führt dazu, dass Kinder sehr früh einen «digitalen Schatten» (digital shadow) besitzen, ohne darüber entscheiden zu dürfen.
Grafik: eigene Darstellung
1 ESET. Trend Sharenting: So teilen Eltern Kinderfotos ohne Risiko. (2021)
2 Kinderschutz Schweiz und Universität Fribourg. Sharenting: Weitergabe von Informationen über und Bilder von Kindern in sozialen Medien und anderen Online-Plattformen durch Eltern. Resultatebulletin 5/2023. (2023)
3 CNET, Larry Magid. Study: 92% of U.S. 2-year-olds have online record. (2010)
4 AVG Technologies. AVG Digital Diaries – Digital Birth Research, Results, and Reflections for Parents of Children Zero to Two. (2010) (Anm.: Studie durchgeführt in den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Deutschland, Italien und Spanien)
5 Ferrara Pietro et al. The awareness of sharenting in Italy: a pilot. Italian Journal of Pediatrics. (2024)
6 Kopecky Kamil et al. The phenomenon of sharenting and its risks in the online environment. Experiences from Czeck Republic and Spain. Children and Youth Services Review, Vol. 110. (2020)
7 ParentZone, zitiert in: ESET. Trend Sharenting: So teilen Eltern Kinderfotos ohne Risiko. (2021)
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Warum ist es ein Problem, wenn Fotos oder Videos von Kindern ins Internet gestellt werden?
Die irische und die französische Datenschutz-Aufsichtsbehörde haben neulich ein Video zum Thema Sharenting herausgegeben, welches zum Nachdenken anregt: "Pause before you post" (Zum Abspielen auf das Bild klicken)
Video: Data Protection Commission of Ireland, Commission nationale de l'informatique et des libertés de France
Nachfolgend sind einige Punkte aufgeführt, über die sich Eltern Gedanken machen sollten, bevor sie Fotos oder Videos ihrer Kinder ins Internet stellen.
- Gefahr vor Pädophilie und Cyberbullying: Rund die Hälfte des Materials, welches in Pädophilen-Foren oder im Darknet als kinderpornografisches Material zu finden ist, stammt aus Postings der eigenen Eltern. Dies belegt eine französische Studie, die zeigt, dass rund 50% der Fotos und Videos von Kindern, welche auf kriminelle Foren landen, ursprünglich von ihren Eltern veröffentlicht wurden.1 Solche Fotos und Videos können zudem auch direkt zur Erpressung der Kinder verwendet werden. In jungem Alter lassen sich Kinder aus Angst oder Scham oftmals auf die Erpressungen ein, ohne davor Hilfe zu suchen.2 Eine Studie der EU Kids Online aus dem Jahr 2020 zeigt, dass jeden Monat eines von zehn Kindern im Alter zwischen 9 und 16 Jahren Opfer von solchem Cyberbullying wird.3 Daran sind gemäss einer anderen Untersuchung häufig auch Erwachsene beteiligt: 7 von 10 Mädchen und 4 von 10 Jungen geben an, explizite sexuelle Inhalte von Erwachsenen erhalten zu haben.4
Grafik: Eigene Darstellung
- Privatsphäre schützen und Kindern eine Wahl geben. Gemäss eigene Aussagen fragen 22% der Schweizer Eltern jedes Mal und 34% ab und zu ihre Kinder, bevor sie Bilder von ihnen ins Netz stellen. Dabei berichten rund 20% der Eltern, dass ein Kind von ihnen bereits einmal gegen ein hochgeladenes Bild protestiert hat.5 Laut einer weiteren Studie aus den USA geben umgekehrt aber sogar 32% der Kinder an, dass ein Foto oder Video von ihnen hochgeladen wurde, obwohl sie dies nicht wollten.6
- Kennt man wirklich alle eigenen Followers so gut? Auf vielen Sozialen Medien folgen sich fremde Menschen und erfahren auf diesem Weg viel über das Leben unbekannter Personen – sei es auf Facebook, Instagram, TikTok oder ähnlichen Plattformen. Und die dadurch erlangten Informationen könnten möglicherweise für böswillige Zwecke missbraucht werden. Aber auch bei Applikationen, welche wir nicht immer zwingend als klassische Soziale Medien betrachten, kann dies vorkommen. Ein Beispiel dafür ist WhatsApp: Sobald jemand Ihre Telefonnummer hat, kann die Person je nach Einstellungen nicht nur sehen, ob Sie WhatsApp nutzen, sondern auch welche «Stories» Sie mitteilen oder welches Profilbild Sie haben. Die eigene Telefonnummer ist jedoch schnell mit jemandem geteilt (Kammerjäger, Maler, oder durchs Hinzufügen zu einer Gruppe durch eine bekannte Person). Schliesslich können auch unbekannte Dritte ohne Ihr Wissen oder Zutun an eigentlich private Inhalte gelangen, beispielsweise wenn Adressaten oder Follower die von Ihnen geteilten Inhalte an andere weiterleiten. Dies geschieht nicht zwingend mit schlechten Absichten, doch oft ohne Zustimmung des Absenders oder des betroffenen Kindes.
- AGBs gelesen? Oft gibt man die Nutzungsrechte bei der Veröffentlichung weiter. Auch wenn es auf den ersten Blick überraschend sein mag, kommunizieren manche Social Media Plattformen offen, dass sie die Nutzungsrechte von Bildern und Videos bei deren Veröffentlichung auf der Plattform übernehmen. Damit dürfen sie die Inhalte grundsätzlich auch anderweitig nutzen, verteilen, vorführen und bearbeiten. Man sollte sich daher auch hier immer fragen, ob man damit in jedem Fall einverstanden ist.
- Identitätsdiebstahl, Generative KI und Pornografie. Mit ausreichenden Daten ist ein Identitätsdiebstahl relativ einfach zu bewerkstelligen. Dass dies heutzutage keine grosse Hürde mehr darstellt, ist auch Hackern zu verdanken, die grosse Datenmengen ergaunern und danach veröffentlichen. Daher gilt die Faustregel: Sobald etwas ins Internet hochgeladen wurde, ist es fast unmöglich, dies aus allen legalen und illegalen Quellen wieder zu entfernen. Verschärft wird die Problematik heute ausserdem durch die Nutzung von Generativen KI-Diensten. So können KI-Modelle auch für böswillige Zwecke genutzt werden, zum Beispiel für die Erstellung pornografischer Inhalte.7 Doch nicht nur die Kinder, auch die Eltern selbst können mit solchen Mitteln zu Opfern werden, etwa wenn die Stimme des eigenen Kindes zum Verwechseln ähnlich nachgemacht wird und damit am Telefon suggeriert wird, das Kind sei in Gefahr.8
1 Kinderschutz Schweiz und Universität Fribourg. Sharenting: Weitergabe von Informationen über und Bilder von Kindern in sozialen Medien und anderen Online-Plattformen durch Eltern. Resultatebulletin 5/2023. (2023)
2 Security.org, Frew Paul and Gene Petrino. Parents' Social Media Habits: 2021. (2025)
3 The Guardian, Robert Booth. Grok AI generated about 3m sexualised images in 11 days, study finds. (2026)
4 CNN US, Faith Karimi. ‘Mom, these bad men have me’: She believes scammers cloned her daughter’s voice in a fake kidnapping. (2023)
5 Fondation pour l’Enfance. Generative AI: a new weapon being used in child sexual abuse. (2024)
6 Page, Sabrina et al. Psychological and Emotional Harms of Online Child Sexual Exploitation and Abuse in Children Under the Age of 18: A Systematic Review of the Evidence. Child Abuse Review, Vol. 34, Nr. 4: e70048. (2025)
7 Smahel David et al. EU Kids Online 2020: Survey results from 19 countries. (2020)
8 WeProtect Global Alliance. Estimates of childhood exposure to online sexual harms and their risk factors. (2023)
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Empfehlungen
Nachfolgend sind einige Empfehlungen aufgeführt, die Eltern berücksichtigen sollten, bevor sie Fotos und Videos ihrer Kinder im Internet veröffentlichen:
- Vor der Nutzung von generativen KI-Diensten dem Trainieren der KI-Modelle mit den eigenen Inhalten widersprechen (Opt-out);
- Personalisierte Werbung in den Einstellungen der verschiedenen Tools und Applikationen abwählen, damit die Weitergabe der Inhalte an Dritte zumindest ein wenig eingeschränkt wird;
- Privatsphäreneinstellungen direkt auf den Geräten, im Browser und in weiteren Applikationen (z.B. Messengerdienste, Soziale Medien) nutzen, um die Weitergabe und Nutzung der Inhalte durch Dritte sowie die Speicherung der Daten einzuschränken;
- Standort- bzw. Ortungsdienste in den Standardeinstellungen des genutzten Gerätes abschalten (Diese werden z.B. bereits bei der Aufnahme von Fotos automatisch verwendet, um Ihren Standort zu ermitteln);
- Empfängerkreis reduzieren (z.B. versenden Sie Nachrichten und Fotos nur an einen begrenzten Empfängerkreis und setzen Sie Ihre Profil-Einstellungen in Sozialen Medien und Messangerdiensten auf «nicht-öffentlich» oder «privat», um die Privatsphäre Ihres Kindes zu schützen. Bedenken Sie jedoch, dass jeder Empfänger schnell einen Screenshot machen kann. Sind Kopien Ihrer Fotos oder Nachrichten erst einmal in Umlauf, können sie aber kaum mehr endgültig gelöscht werden);
- Familienangehörige, Freunde und Bekannte ersuchen, die Fotos und Videos der Kinder nicht an andere Personen weiterzuleiten, auch wenn dies gut gemeint ist.