
KI-Training durch Meta – Widerspruchsrecht
Ab 27. Mai 2025 will Meta die öffentlich zugänglichen Daten aller volljährigen europäischen Facebook- und Instagram-Nutzer und Nutzerinnen für das Training seiner generativen KI-Modelle für KI bei Meta (bspw. Meta-AI-Chatbot auf WhatsApp oder Sprachmodelle wie Llama) verwenden. Öffentlich zugängliche Daten von Minderjährigen werden nicht verwendet.
Wenn es Ihnen keine Rolle spielt, dass Ihre öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten zu Trainingszwecken für KI verwendet werden, besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Seien Sie sich einfach bewusst, dass ohne Widerspruch nicht nur die Daten ab 27. Mai 2025, sondern auch alle Daten der Vergangenheit für das KI-Training genutzt werden.
Allen anderen empfiehlt die Datenschutzstelle dringend: Legen Sie bis 26. Mai 2025 Widerspruch ein. Gleichzeitig ergeht jedoch auch der Hinweis, dass die Wirkung des Widerspruchs beschränkt sein kann (siehe unten).
Um welche Daten geht es?
Alles, was öffentlich gepostet wird, ist auch öffentlich. Somit werden Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften oder Videos, die Sie im Profil, in Stories oder Reels als öffentlich sichtbar gepostet haben, von Meta zwecks KI-Training verwendet. So selbsterklärend, so gut. Dann gibt es aber auch Inhalte, die vermeintlich privat sind, weil das Profil auf privat gestellt ist, von Meta aber dennoch als «öffentlich zugänglich» qualifiziert werden.
Dazu zählen gemäss Meta:
- Name
- Facebook- und Instagram-Benutzername
- Profilbild
- Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen,
- Aktivitäten mit Inhalten, die öffentlich sind – beispielsweise Kommentare, Bewertungen oder Rezensionen auf Marketplace oder auf einem öffentlichen Instagram-Konto.
- Avatare
Die vorstehenden Angaben gelten somit immer als öffentlich. Möchte man, dass diese Daten von Meta nicht zu KI-Trainingszwecken verwendet werden, muss man auch bei privaten Profilen Widerspruch einlegen.
Dies ist in den jeweiligen Apps oder für Facebook unter https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583 und für Instagram unter https://help.instagram.com/contact/767264225370182 möglich. Man muss dazu eingeloggt sein. Sie sollten dazu auch ein E-Mail von Meta erhalten haben oder noch erhalten. Unabhängig davon, ob Sie dieses E-Mail gelesen oder gelöscht haben, können Sie jederzeit Widerspruch in den vorstehenden Formularen oder in den Apps einlegen.
Achtung: Beschränkte Wirkung des Widerspruchs
Merke: Ihr Widerspruch gilt nur für Ihren Account. Teilt jemand einen Ihrer Beiträge und hat diese Person keinen Widerspruch eingelegt und ein öffentlich zugängliches Profil, so werden Ihre Daten von dort aus für Trainingszwecke verwendet. Dies gilt auch für Beiträge von Minderjährigen, die durch eine erwachsene Person, welche ein öffentlich zugängliches Profil und keinen Widerspruch eingelegt hat, geteilt werden. Das bedeutet: Ausserhalb Ihres Accounts = ausserhalb Ihres Einflussbereichs. Vom Einlegen eines Widerspruchs sollte deshalb nicht der absolute Schutz vor der Verwendung der Daten zu KI-Trainingszwecken erwartet werden.
Zeitpunkt des Widerspruchs
Für eine zeitlich umfassende Wirkung: Jetzt bis 26. Mai 2025.
Bei einem späteren Widerspruch werden Ihre öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten bis zum Zeitpunkt des Widerspruchs für KI-Trainingszwecke verwendet, weil ein Widerspruch nur für die Zukunft möglich ist bzw. nach dem aktuellen Stand der Technik einmal in das Training einer KI eingespeiste Daten nicht wieder entfernt werden können. Das eigentlich neben dem Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) bestehende Löschrecht (Art. 17 DSGVO) ist somit aller Voraussicht nach praktisch nicht umsetzbar. Dasselbe gilt für das Berichtigungsrecht (Art. 18 DSGVO).
Falls Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt Widerspruch eingelegt haben (dies war bereits 2024 erstmals möglich), müssen Sie nicht erneut widersprechen. Sollte sich jedoch seither Ihre E-Mail-Adresse geändert haben, mit welcher der Meta-Dienst genutzt wird, müssen Sie nochmals Widerspruch einlegen.
Wer mehrere Konten bei Facebook und Instagram hat, muss einzeln widersprechen. Sind die Konten jedoch in einer Kontenübersicht verknüpft, genügt ein Widerspruch für alle.
Spezialfall WhatsApp und Meta AI
Bei WhatsApp gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit, weil es dort eigentlich keine öffentlich zugänglichen Daten gibt, die Meta für das Training seiner generativen KI-Modelle verwenden könnte. Die Chats sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt, sodass Meta nicht darauf zugreifen kann. Chats auf WhatsApp zählen somit nicht zu den öffentlichen Informationen.
Aber Vorsicht: Sobald Sie in WhatsApp mit der KI «Meta-AI-Chatbot» kommunizieren oder sie in einen Gruppenchat integrieren, ist diese Kommunikation nicht mehr Ende-zu-Ende-verschlüsselt und somit «öffentlich». Alle Anfragen und Nachrichten, die an diese KI geschickt werden, können folglich auch für das KI-Training verwendet werden.
Weil die Verwendung von Daten aus WhatsApp zu Trainingszwecken somit direkt mit der Nutzung der KI «Meta-AI-Chatbot» verknüpft ist, empfiehlt die Datenschutzstelle: Nutzen Sie die KI «Meta-AI-Chatbot» in WhatsApp nicht, wenn Sie Ihre Daten nicht zu KI-Trainingszwecken zur Verfügung stellen möchten.
Merke ausserdem: Ein Widerspruch in einem anderen Meta-Produkt wirkt sich nicht auf WhatsApp aus. Einerseits sind die Daten in WhatsApp – ohne Nutzung des «Meta-AI-Chatbots» – keine öffentlich zugänglichen Daten für Meta, die für das Training von KI verwendet werden könnten. Andererseits gibt es in der Regel auch keine Verknüpfung zwischen einem WhatsApp-Konto und einem Instagram- oder Facebook-Konto, so dass Meta gar nicht wissen kann, ob Sie andernorts Widerspruch eingelegt haben oder nicht.
Meta-AI-Chatbot
Meta AI ist seit einer Weile in Form eines blauen Kreises sichtbar. Sie können diesen Kreis nicht abschalten, sondern ihn nur ignorieren. Sie können Meta AI nur in Facebook und Instagram nutzen, ohne dass Ihre Daten für das KI-Training genutzt werden. Dazu müssen Sie dem KI-Training jedoch wie oben beschrieben via Facebook oder Instagram widersprochen haben.
Die Nutzung des Meta-AI-Chatbots auf WhatsApp erfolgt hingegen wie erwähnt mit der Konsequenz, dass die eingegebenen Daten zu KI-Trainingszwecken verwendet werden können. Sie können dem in WhatsApp nicht widersprechen, sondern nur auf die Nutzung des Chatbots gänzlich verzichten.
⇒ Artikel zum Thema mit der Leiterin der Datenschutzstelle in der LIEWO vom 11. Mai 2025