Vor einem geplanten Unternehmensverkauf werden oftmals grosse Datenmengen im Rahmen einer Due Diligence-Prüfung verarbeitet. Dies kann personenbezogene Daten insbesondere von (bestimmten) Mitarbeitenden umfassen. Auch bei der anschliessenden Abwicklung eines Verkaufs werden, sofern sich der Verantwortliche ändert, im Regelfall personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden und Lieferanten transferiert.
Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben dabei zu beachten sind und wie am besten mit personenbezogenen Daten umgegangen wird hat die Datenschutzstelle (DSS) neu auf ihrer Internetseite zusammengestellt. Der Themenbeitrag ersetzt keine Prüfung im Einzelfall und ist auch nicht abschliessender Natur, sondern orientiert sich an den häufigsten Fragestellungen von Ratsuchenden der letzten Jahre und soll eine grundsätzliche Orientierung bieten. Für weitere Beratung steht die DSS jederzeit zur Verfügung.